Wann ist eine externe Prüfung meines Unternehmens verpflichtend?

Sie sind dazu verpflichtet, eine Wirtschaftsprüfer heranzuziehen, wenn:

  • es sich um eine mittelgroße oder große Kapitalgesellschaft handelt
  • die Gesellschaft börsennotiert ist

Wann ist mein Unternehmen eine “große” oder “mittelgroße” Kapitalgesellschaft?

Die Einordnung einer Gesellschaft wird von §267 HGB bestimmt. Danach gelten börsennotierte Gesellschaften stets als große Gesellschaften. Alle übrigen Gesellschaften werden nach Größenmerkmalen eingeordnet. So bezeichnet man als

  • klein: Gesellschaften, die mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten:

    • 4.840.000 Euro Bilanzsumme
    • 9.680.000 Euro Umsatzerlöse p. a.
    • 50 Arbeitnehmer
  • mittelgroß: Gesellschaften, die mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten:

    • 19.250.000 Euro Bilanzsumme
    • 38.500.000 Euro Umsatzerlöse p. a.
    • 250 Arbeitnehmer
  • groß: Kapitalmarktnahe und alle anderen Gesellschaften.

Warum ist es sinnvoll, auch als “kleine” Gesellschaft einen Wirschaftsprüfer zu beauftragen?

Unternehmen, die in die Kategorie kleiner Gesellschaften fallen, sind nicht zu einer externen Prüfung verpflichtet. Dennoch kann das Heranziehens eine Wirtschaftsprüfers Vorteile haben:

  • Staatlich annerkannte Prüfung und Zertifizierung des Unternehmens
  • Neutrale Beurteilung des Unternehmens
  • Vertrauensgewinn bei Kunden
  • Höhere Bonität bei Bankkredite